Niederschläge

Elvira Zupan und ihr Bruder Armin Pöritz haben für uns wieder die Niederschläge gemessen.

Für den Januar 2025 ergeben sich damit
56,8 l/m²
und für den Februar 2025
18,1 l/m²

Vielen Dank für die Messungen.

Ruhigere Winterzeit gut genutzt

Die Winterzeit ist für die Bauhofbeschäftigten gewöhnlich etwas ruhiger. Da gibt es auch mal Zeit, um ein paar Bänke aufzuarbeiten, die dann zur gegebenen Zeit an Stellen aufgestellt werden, die sich durch einen schönen Blick in die Umgebung auszeichnen.
Spaziergänger und Wanderer werden sich freuen, wenn sie eine willkommene Rast einlegen können.
Dafür schon einmal Dank an die fleißigen Leute vom Bauhof.
Foto: Bauhof/Höfer

Parthenstein geht 2025 online

Unter diesem Titel wurde in der Kommunalrundschau vom Januar ein Artikel veröffentlicht, der über den weiteren Fortgang des Glasfaseranschlusses informiert.
Mit freundlicher Genehmigung des Bauamtes veröffentlichen wir ihn an dieser Stelle.

Der Glasfaserausbau schreitet im neuen Jahr vor allem „unsichtbar“ in der Gemeinde voran. Nachdem die Tiefbauarbeiten in Großsteinberg, Klinga und Pomßen abgeschlossen sind, müssen die Fasern im PoP (Point of Presence), welcher in Pomßen neben dem neuen Feuerwehrgeräthaus steht, und in den NVt’s (Netzverteiler) aufgelegt und gespleißt werden. Dabei müssen ca. 4.000 Fasern im PoP (Dauer ca. 3-4 Wochen + ca. 1 Woche Dokumentationsaufbereitung) und ca. 3.000 Fasern in den NVt’s (ca. 2 Wochen, witterungsabhängig) gespleißt werden. Somit werden die ersten Adressen in Pomßen ca. ab KW 11/12 2025 in Betrieb gehen können. Danach erfolgt die Aufschaltung für Großsteinberg (Q2/Q3 2025) und Klinga (Q4 2005), wobei in Klinga noch Hausanschlüsse montiert werden müssen. Parallel dazu erfolgt die Ausführungsplanung für Grethen in Zusammenarbeit mit der Mitnetz (Netzausbau) und der Gemeinde (Straßenbeleuchtung), um im 2.Quartal 2025 mit den Tiefbauarbeiten beginnen zu können. Dies wird jedoch vornehmlich in Abschnitten stattfinden, welche nicht von der Sanierung der S38 betroffen sind bzw. später nicht durch erneute Tiefbauarbeiten von dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr betroffen sind.