Gegendarstellung

„steynberc.de“ unterliegt den Bestimmungen des Medien-Staatsvertrages. Das Recht auf Gegendarstellung in Online-Medien wurde in § 10 des im August 1997 in Kraft getretenen Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) verankert.
Auszug:
§ 10 Gegendarstellung

(1) Jeder Anbieter von Angeboten nach § 6 Abs. 2 ist verpflichtet, unverzüglich eine Gegendarstellung der Person oder Stelle, die durch eine in seinem Angebot aufgestellte [Tatsachenbehauptung betroffen ist, ohne Kosten für den Betroffenen in sein Angebot ohne Abrufentgelt aufzunehmen.
Die Gegendarstellung ist ohne Einschaltungen und Weglassungen in gleicher Aufmachung wie die Tatsachenbehauptung anzubieten. Die Gegendarstellung ist so lange wie die Tatsachenbehauptung in unmittelbarer Verknüpfung mit ihr anzubieten. Wird die Tatsachenbehauptung nicht mehr angeboten oder endet das Angebot vor Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Gegendarstellung, so ist die Gegendarstellung an vergleichbarer Stelle so lange anzubieten, wie der Betroffene es verlangt, höchstens jedoch einen Monat.
Eine Erwiderung auf die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf nicht unmittelbar mit der Gegendarstellung verknüpft werden.

Hier die Gegendarstellung:

Gegendarstellung zum Artikel im Internet von Herrn Rolf Langhof
„Info-Veranstaltung der Bürgerinitiative gegen weitere Sendeanlagen“.

„rl) Freitag Abend 18.00 Uhr – der Speiseraum der Grundschule Großsteinberg ist gut besetzt. Die Bürgerinitiative gegen weitere Sendeeinrichtungen für den Mobilfunk hat die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Parthenstein zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Bürgermeister Jürgen Kretschel eröffnete die Veranstaltung.
Dr. Engelmann als Sprecher der Initiative trug die möglichen Gefahren, die aus Sicht seiner Gruppe bestehen können, sehr detailliert vor.“

Dr. Engelmann hat nicht nur die Gefahren aus der Sicht der Bürgerinitiative vorgetragen, sondern die Gefahren aus der Sicht von namhaften Wissenschaftlern erläutert, die Untersuchungen vorgenommen haben, wie sich die Anwendung von UMTS- Mobiltelefonen und deren Sendemasten auf Mensch und Natur auswirken können.

„Während er (Dr. Engelmann) sich für einen inzwischen normalen Mobiltelefonbetrieb (GMS) und nur gegen die UMTS-Aufrüstung aussprach, vertrat Herr Neumann die Ansicht, dass man auf Mobilfunk generell verzichten könne, Festnetztelefone und öffentliche Telefonzellen den Bedarf decken würden.“

Herr Neumann erläuterte den Anwesenden, dass die Bundesregierung auf Grund einer
Anfrage im Bundestag erklärte, dass die Mobilfunkbetreiber zur Erfüllung der
Lizenzverpflichtung bis 2003 25 % und bis 2005 50 % die Bevölkerung mit Mobilfunk zu versorgen haben, erfüllt sei; – trotzdem wünscht die Bundesregierung den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes. Die Bundesregierung führte weiter aus: UMTS ist nicht dafür vorgesehen, GSM-Mobilfunk zu ersetzen sondern zu ergänzen.
Herr Neumann weiter: Digitaler Mobilfunk gehört nicht zum Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen, weil er in der Aufzählung der Universaldienstleistungen des Telekommunikationsgesetzes fehlt. Den Mobilfunkbetreibern fehlt es somit an einem Grundversorgungsauftrag. Das GMS-Netz versorgt heute fast zu 100% die Bevölkerung mit Mobilfunk, somit brauchen wir kein UMTS, da alle weitergehenden Angebote nur für die Mobilfunkanbieter im reinen privatwirtschaftlichen Interesse liegen und nichts mit einer Grundversorgung zu tun haben.

„Den insgesamt in sachlichem Ton vorgetragenen Argumenten hätte es allerdings besser getan, wenn man auf die üppige Polemik gegen die Demokratie, die Regierung, die Gerichte und natürlich gegen die Mobilfunkbetreiber verzichtet hätte.“

Wenn den anwesenden Bürgern an Hand von Fakten, – sprich Gesetzen, Gerichtsurteilen und anderen Bestimmungen – , erläutert wird, dass der Mobilfunk privilegiert wurde, andererseits aber keine 100%ig eindeutige Gesetzgebung vorliegt, dann ist das keine Polemik, sondern eine Tatsache, die Kritik verdient. Wenn es den Mobilfunkanbietern nur um die erhofften Gewinne geht und die Gesundheit der Menschen eine Nebensache ist, dann ist das auch eine Tatsache und keine Polemik. Aus unserer Sicht war die Argumentation keine „üppige Polemik“ gegen die Demokratie sondern es war Ausdruck der Demokratie.

„Am allerwenigsten verdienen Bürgermeister Kretschel und die Gemeinderäte derlei Seitenhiebe. Wer einmal bei einer Gemeinderatssitzung anwesend war, kann nur mit Respekt wahrnehmen, mit wie viel Engagement und ernster Verantwortung die ehrenamtlich tätigen und mit dem Mandat der Einwohner der Gemeinde versehenen die anstehenden, nicht immer einfachen Fragen zu lösen versuchen. Leider verirrt sich kaum jemand zu diesen Sitzungen.
Wie Jürgen Kretschel betonte, werden sie auch in diesem Falle ihrer Verantwortung gerecht werden.“

Wenn der Schreiber obiger Zeilen sich z.B. am 28.02.2007 selbst zur Gemeinderatssitzung „verirrt“ hätte, wäre ihm aufgefallen, dass Vertreter der Bürgerinitiative anwesend waren und dort sehr wohl die verantwortungsvolle Arbeit der Gemeinderatsmitglieder gewürdigt haben. Auch zur Einwohnerversammlung hat keiner der Anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative und der anwesenden Bürger die Arbeit des Bürgermeisters und des Gemeinderates herabgewürdigt.
Im Gegenteil: Wir sind stets an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den von uns gewählten Volksvertretern interessiert. So ist mit dem Bürgermeister vereinbart, die von der Bürgerinitiative gemachten Vorschläge gemeinsam einer Lösung zuzuführen.
Demokratische Meinungsäußerungen können wir nicht als Seitenhiebe gegen die Gemeinderäte gelten lassen. In übrigen sollten sich alle Bürger viel mehr die Worte Willy Brandts zu eigen machen und den Mut haben, “mehr Demokratie zu wagen“.

Großsteinberg, den 11. April 2007

Dr. Wolfgang Engelmann
DM Gabriele Eichardt
Claudia Langner
Marina Kleefeld
Oskar Honzar
Bernd Junker
Jürgen Geißler
Lutz Eißmann
Heinz Neumann

 

 

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