Teil VII Die Post in der Übergangszeit von Mai 1945 – 1949

Ab 1. August 1945 genehmigte die russische Militärverwaltung in Grimma Postkarten und verschlossene Briefe bis 500 g im Ort, Postkarten und offene Briefe für den Bereich der russischen Besatzungszone. Alle aufzuliefernden Sendungen mussten gegen ein Entgelt in Höhe der Freigebühr in bar in der Poststelle abgegeben werden. Die Briefe und Karten wurden dann mit einem Stempel „Gebühr bezahlt“ gestempelt (stammte aus der Inflationszeit) der neben den Tagesstempel kam.

Die eingeführte Barfreimachung hatte die Schließung des Briefkastens zur Folge, wie, ist unbekannt. Wertzeichen der Reichspost wurden nicht mehr verkauft.

Für Sachsen wurde am 26. Oktober 1945 das Postleitgebiet (10) nochmals in Ost- und Westsachsen  (10a Dresden) und (10b Leipzig) unterteilt. Vor der Ortsbezeichnung „Großsteinberg“ musste man künftig eine (10 b) schreiben.